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GEMEINNÜTZIGER FRAUENVEREIN BASSERSDORF

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BENÜTZUNGSORDNUNG BUNGERTSTUBE

1. ZUSTÄNDIGKEIT

1.1.

Die Bungertstube gehört der Politischen Gemeinde Bassersdorf und wird dem Gemeinnützigen Frauenverein Bassersdorf als Vereinslokal zur Verfügung gestellt. Der Gemeinnützige Frauenverein ist bereit, die Bungertstube auf Wunsch und soweit möglich auch anderen Vereinen und Privaten aus Bassersdorf zu vermieten.

1.2.

Die Verwaltung und Vermietung der Bungertstube an Privatpersonen und Vereine unterstehen dem Vorstand des Gemeinnützigen Frauenvereins. Für Vereine, welche das Lokal für einen gemein- nützigen Zweck benutzen, kann die Gebühr erlassen werden.

1.3.

Die Erteilung von Bewilligungen für regelmässige oder einmalige Benützung steht der Verwalterin der Bungertstube, evtl. nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand, zu.

Benützungsgesuche sind möglichst frühzeitig einzureichen.

Aktivitäten des Frauenvereins in der Bungertstube geniessen Priorität.

Ausnahmsweise kann die Bewilligung für eine regelmässig besetzte Wochenstunde entzogen werden.

2. BENÜTZUNGSBEDINUNGEN

2.1.

Für regelmässige Wochenstunden wird zwei Mal im Jahr Rechnung gestellt.
Ein separater Mietvertrag wird abgegeben.

2.2.

Der Mieter ist für den Schlüssel und für die Einhaltung der Benützungsbedingungen verantwortlich und muss anwesend sein.

2.3.

Für Minderjährige unter 18 Jahren und Schulklassen muss eine erwachsene Person die Verant- wortung übernehmen und die Mietvereinbarung unterzeichnen.

2.4.

Es wird ein Depot von Fr. 80.- eingezogen (Schüler und Jugendliche Fr. 50.-).
Nach sauberer Abgabe der Bungertstube wird das Depot zurückerstattet.

2.5.

Die Veranstaltungen sollten nicht länger als bis 24 Uhr, für Schüler bis 23 Uhr, dauern. Beim Ver- lassen der Bungertstub wird aus Rücksichtnahme auf die Nachbarn um Ruhe gebeten.

3. ORDNUNG

3.1.

Die benützten Räume (inkl. Küche und WC) sowie der Vorplatz im Freien müssen gereinigt und in Ordnung übergebe werden.
Die Reinigung der Bungerstube und die Rückgabe der Schlüssel hat nach Absprache mit der Ver- walterin zu erfolgen.

3.2.

Der Kehricht (Abfall) ist nach Hause zu nehmen.
Es steht keine Küchenwäsche zur Verfügung.

3.3.

Das Rauchen in der Bungertstube ist verboten.

4. FAHRZEUGE

4.1.

Die Benützung des Parkplatzes ist nur im Verkehr mit der Bungertstube gestattet. Eine Überbele- gung ist zu vermeiden, d.h. keine Autos auf Weg und Wiese abstellen.
Bei Anlässen bitten wir, nur das Auto für den Materialtransport vor der Bungertstube zu parkieren und für die anderen Wagen die öffentlichen Parkplätze zu benützen.

5. SCHÄDEN

5.1.

Die Benützer haften für sämtliche Schäden, die sie am Gebäude, am Mobiliar oder anderem Mate- rial der Bungertstube verursacht haben.
Beschädigungen sind unverzüglich der Verwalterin zu melden.

5.2.

Reparaturen dürfen nicht selber angeordnet und nur nach Absprache mit der Verwalterin selber ausgeführt werden. Vorhandene Mängel bitte sofort der Verwalterin melden.

6. HAFTUNG

6.1.

Das Vereinsinventar ist gegen Feuer, Wasser und Einbruch versichert.

6.2.

Für Unfälle und Diebstahl allgemeiner Art lehnt der Gemeinnützige Frauenverein die Haftung ab.

6.3.

Bei Nichtbeachtung dieser Benützungsordnung kann die Wiedervermietung der Bungertstube vom Vorstand des Gemeinnützigen Frauenvereins verweigert werden.

Bassersdorf, Januar 2009

Gemeinnütziger Frauenverein Bassersdorf

Rosa Feierabend
Präsidentin

Susi Castelmur
Verwalterin Bungertstube

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